Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Reinbek, auf der BAB 24, bei km 14.2, Rtg. Berlin die erlaubte Geschwindigkeit am 20.05.2016 überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 125 km/h bei zulässigen 80 km/h mit Lichtschrankenmessung mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 45 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Stormarn

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