Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 27 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde in Linden, auf der BAB 485, Langgöns-Gießen, bei km 11.705, Richtung Gießen festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 127 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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