Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schwarzenbach, Homburg, auf der BAB 8, Rtg. Zweibrücken die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt am 25.05.2016 wurden bei erlaubten 100 km/h, 123 km/h mit Einseitensensormessverfahren ES 3.0, mit Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 23 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Saarland
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