Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 01.04.2016 in Engen, auf der BAB 81, Höhe km 704,890, Singen – Stuttgart mit 42 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed dokumentierte mit Beweisfoto 122 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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