Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Reinheim, auf der Bundesstraße 38, in Höhe Sonnenhof am Vorwegweiser, Rtg. Reinheim, Groß-Bieberau um 9 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät mit Foto 79 km/h

Verletzte Vorschriften:  § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bußgeldstelle Stadt Reinheim übersandte Schriftliche Verwarnung

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