Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Süd, auf der B 27, stadteinwärts, kurz nach Körschtalbrücke, in Richtung Stuttgart-Degerloch, Albplatz die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 110 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Sensormessung, mit Einseitensensor ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von  Bußgeldstelle Stuttgart übersandt.

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