Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt am28.09.2015 außerhalb geschlossener Ortschaften in in Köln, BAB 3, km 0,80, AS Königsforst / AK Köln Ost, in Fahrtrichtung Oberhausen ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 190 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 90 km/h. Beweismittel: Radarmessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen  wurde von Bußgeldstelle Köln übersandt.

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