Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Taufkirchen (Vils), auf der Bundesstraße B 388, AB 320, Weg 2 Ri. Taufkirchen wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 91 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von  70 km/h, um 21 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil- PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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