Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Babenhausen, auf der B 26, Gemarkung Babenhausen, in Höhe NKP 013-3.0, Ri Aschaffenburg führte zur Eröffnung eines Bußgeldverfahrens. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Foto 93 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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