Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 29.07.2015 in Hohenmölsen, B 91, AS 18, Km 0.4, Abzweig Werschen, Richtung Zeitz um 21 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Radarmessung 91 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 Bkat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg

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