Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 16.02.2016 in Gummersbach, L 307, Birnbaum. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 11 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 61 km/h. Beweismittel: Lasermessverfahren Riegl FG21-P. Da das angebotene Verwarnungsgeld nicht angenommen wurde erließ Bußgeldstelle Oberbergischer Kreis Bußgeldbescheid, Bußgeld: 20,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

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