In Freiburg, Schützenalleetunnel, auf der rechten Spur, stadteinwärts wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden 81 km/h mit Messgerät ES3.0 , bei zulässigen 60km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Freiburg übersandte Formular Anhörung

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