In 97980, Bad Mergentheim, B 290, Westumgehung, Höhe Feuerwehr, Rtg. Wachbach wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 30 km/h überschritten. Gemessen wurden 100 km/h mit Lasergerät, bei zulässigen 70 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Bußgeldstelle Bad Mergentheim übersandte Vordruck Anhörung

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