In Bad Mergentheim, B 290, Zw. Herbsthausen u. BAD MGH, Fahrtrichtung Herbsthausen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 61 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit ViDistA mit Foto ergab 161 km/h, bei zulässigen 100 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Große Kreisstadt Bad Mergentheim erlies Bußgeldbescheid mit 2 Monaten Fahrverbot
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