Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 97980, Bad Mergentheim, auf der B 290, Westumgehung, Höhe Feuerwehrausfahrt, Rtg. TBB um 24 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 94 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät Foto, Bußgeld 160,00 € erhöht wegen Voreintragungen

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Große Kreisstadt Bad Mergentheim erließ Bußgeldbescheid

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