Auf der B 19, in 97980 Bad Mergentheim-Neunkirchen, bei km 2.2, in Richtung Stuppach wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 35 km/h überschritten. Gemessen wurden 105 km/h mit Sensormessung, bei zulässigen 60 70 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Beweisfoto
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Große Kreisstadt Bad Mergentheim
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
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