Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am in Fischen im Allgäu, OT Langenwang, auf der B 19, Abs. 140, km 2,55 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 109 km/h, erlaubt waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: Handmessgerät FG21P, Frontfoto, Bußgeld: 80,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle Viechtach erlassen.

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