Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der Ortsumfahrung Waldfisch, B 19, bei km 054/02 bis km 040/2,8 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 105 km/h bei zulässigen 80 km/h mit Einseitensensor festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 25 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Anhörung

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