In in Stuttgart-Möhringen, B 27, stadteinwärts, Höhe Einfahrt Möhringen-Ost, Ri. Stuttgart wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 18 km/h überschritten. Gemessen wurden 98 km/h mit Lasergerät PoliScan Speed FM 1, bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Einseitensensor ES3.0 und Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart erhob 60,00 € Bußgeld

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