In Stockelsdorf, auf der A 20, bei km 240,705, in Rtg. Rostock wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden 101 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Ostholstein übersandte Zeugenfragebogen

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