Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Mahrenholz, auf der Bundesstraße B 4, im Abschnitt 470-2040, FR Lüneburg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 113 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 33 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed, Frontfoto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Gifhorn übersandt.
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