Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Rostock, L 22, i.H. Erich-Weinert-Siedlung, in Richtung Torfbrücke um 25 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed ergab 75 km/h. Beweismittel: Messprotokoll und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rostock übersandte Anhörung des Betroffenen

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