Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in 77815, Bühl, B 500, zw. Untermatt und Hundseck, Rtg. Untermatt um 30 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 100 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Stadt Bühl übersandte Vordruck Anhörung

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