Bei einer Geschwindigkeitsmessung in der Gemeinde Mainz, auf der BAB A 60, in Fahrtrichtung Bingen, Höhe Einfahrt Hechtsheimer Tunnel wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 105 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Messung mit Vitronic PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung wurde von  Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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