Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Wellmünster, auf der L 3025, Wellstraße, Höhe Grundschule / Ri. Weilrod wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 107 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Einseitensensor ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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