Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 12 km/h bei zulässigen 60 km/h in Bielefeld, auf der B 61n, Tunnel, FR stadtauswärts überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Bild 72 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Fragebogen für Fahrzeughalter / Fahrzeugmieter wurde von Bußgeldstelle Stadt Bielefeld übersandt.
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