Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 04.11.2015 wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der L 122, Garvsmühlen, aus Richtung Westhofer Kreuz um 41 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät 101 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hansestadt Rostock übersandte Formular: Anhörung im Bußgeldverfahren

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