Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Die erlaubte Geschwindigkeit wurde in 76684, Gem. Östringen, Ulrichsbruch, auf der L 635, Östringen-Odenheim um 36 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: ESO Einseitensensor ES3.o 106 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren.

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