Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Stuttgart-Möhringen, B 27, stadtauswärts, vor Körschtalbrücke, FR Fasanenhof um 24 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Foto 104 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Formular Anhörung im Bußgeldverfahren

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