In 73249, Wernau, nordöstliche Randstraße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät 96 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Wegen dieses Geschwindigkeitsverstoßes wurden ein Bußgledbescheid erlassen. Bußgeld: 150,00 €, 1 Monat Fahrverbot, Voreintragung im FAER.

Aktenführende Dienststelle:Bußgeldstelle Wernau

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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