Blitzer A 61, Gem. Gundheim

Blitzer A 61, Gem. Gundheim im Überblick

Zur Messstelle A 61, Gem. Gundheim ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Gemessen wird hier überwiegend mit dem Messgerät PoliScan Speed. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Zentrale Bußgeldstelle Speyer.

Überwachung
Geschwindigkeit
Ort
Gundheim
Landkreis
Landkreis Alzey-Worms
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Straße
A 61
Ortslage
außerhalb geschlossener Ortschaft
Tempolimit
130 km/h
Messgeräte
PoliScan Speed
Bußgeldstelle
Zentrale Bußgeldstelle Speyer
Dokumentierte Fälle
1
Stand der Angaben
September 2026
Gundheim

Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende

Typische Prüfpunkte

  • Messung außerhalb des Auswertebereichs: Die Geschwindigkeit muss im vom Hersteller festgelegten Entfernungsbereich vor dem Gerät gebildet werden. Außerhalb davon ist die Messung nicht von der Zulassung gedeckt.
  • Zuordnung über den Auswerterahmen: Der Rahmen im Foto muss am gemessenen Fahrzeug an der vorgesehenen Stelle sitzen. Fahren mehrere Fahrzeuge dicht beieinander, kann die Zuordnung fraglich sein.
  • Aufstellung bei mobilen Einsätzen: Stativ- und Fahrzeugmessungen hängen von korrekter Aufstellung und Ausrichtung ab.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihre Messung zu?Unsere Fachanwälte prüfen es kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

Dokumentierte Fälle am Blitzer A 61, Gem. Gundheim

  1. Januar 2016

    Gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts auf der A 61, Gem. Gundheim verstoßen, Zentrale Bußgeldstelle Speyer

    Rechtsgrundlage: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG

    erlaubt 130 km/h PoliScan Speed

Bußgeld am Blitzer A 61, Gem. Gundheim (Tempo 130 außerorts)

Erlaubt sind hier 130 km/h außerorts. Die Tabelle zeigt, was eine Überschreitung am Blitzer A 61, Gem. Gundheim für Pkw kostet – und ab welcher Geschwindigkeit die jeweilige Stufe hier greift. Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz (bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %). Grundlage: bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog, Stand seit 09.11.2021.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot am Blitzer A 61, Gem. Gundheim
ÜberschreitungHier gefahrenBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
1–10 km/h 131–140 km/h 20 € – – Einspruch prüfen
11–15 km/h 141–145 km/h 40 € – – Einspruch prüfen
16–20 km/h 146–150 km/h 60 € – – Einspruch prüfen
21–25 km/h 151–155 km/h 100 € 1 – Einspruch prüfen
26–30 km/h 156–160 km/h 150 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
31–40 km/h 161–170 km/h 200 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
41–50 km/h 171–180 km/h 320 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
51–60 km/h 181–190 km/h 480 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
61–70 km/h 191–200 km/h 600 € 2 2 Monate Einspruch prüfen
über 70 km/h ab 201 km/h 700 € 2 3 Monate Einspruch prüfen

* Wer innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell ist, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot.

Hier geblitzt worden?Fachanwälte für Verkehrsrecht prüfen Messung und Toleranz kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

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Messtechnik am Blitzer A 61, Gem. Gundheim

PoliScan Speed

Am Blitzer A 61, Gem. Gundheim misst ein PoliScan Speed (Messprinzip: Laser (LIDAR)). In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Jedes Messgerät hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung der Messdaten.

  • Messung außerhalb des Auswertebereichs: Die Geschwindigkeit muss im vom Hersteller festgelegten Entfernungsbereich vor dem Gerät gebildet werden. Außerhalb davon ist die Messung nicht von der Zulassung gedeckt.
  • Zuordnung über den Auswerterahmen: Der Rahmen im Foto muss am gemessenen Fahrzeug an der vorgesehenen Stelle sitzen. Fahren mehrere Fahrzeuge dicht beieinander, kann die Zuordnung fraglich sein.
  • Aufstellung bei mobilen Einsätzen: Stativ- und Fahrzeugmessungen hängen von korrekter Aufstellung und Ausrichtung ab.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu PoliScan Speed

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Nach unseren Unterlagen: Zentrale Bußgeldstelle Speyer. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

Am Blitzer A 61, Gem. Gundheim geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer A 61, Gem. Gundheim und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zum Blitzer A 61, Gem. Gundheim

Wie schnell darf man am Blitzer A 61, Gem. Gundheim fahren?

Zulässig sind dort 130 km/h (außerorts). Hier misst ein PoliScan Speed. Maßgeblich für das Bußgeld ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ich wurde am Blitzer A 61, Gem. Gundheim geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach dem Blitzer A 61, Gem. Gundheim Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer A 61, Gem. Gundheim?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Hier misst ein PoliScan Speed – auch dieses Gerät hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer A 61, Gem. Gundheim ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer A 61, Gem. Gundheim?

Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.

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