Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Monheim, auf der Bundesstraße 2, im Abschnitt 2140, in Höhe km 0,900, in FR Weißenburg. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 35 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 Geschwindigkeitsmessung 135 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung des betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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