In Rasdorf, auf der B 84, (Höhe Einmündung ehemalige Erddeponie Grüsselbach) , in R. Rasdorf wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lichtschrankenmessung 87 km/h.
Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
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