In Rottendorf, auf der B 8, Abschnitt 1040, km 1,148, Richtung Kitzingen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften am 23.06.2016 um 28 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Einseitensensor ES3.0 128 km/h.

Aktenführende Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenfragebogen

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

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