In Selm, Kreisstraße (unfallauffälliger Bereich), Fahrtrichtung Bork wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften am 02.01.2016 um 29 km/h überschritten. Gemessen wurden mit  Messgerät SpeedoPhot (Radarwagen) 79 km/h.

Aktenführende Bußgeldstelle Kreis Unna übersandte Anhörungsbogen

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

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