In der Gemeinde Watjenstdt, i. H. km 18,550, nach Unterführung A 39 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften am 18.03.2016 um 24 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät TraffiStar S 350 84 km/h.

Aktenführende Bußgeldstelle Wolfenbüttel übersandte Anhörungsbogen

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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