Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt am 21.03.2016 außerhalb geschlossener Ortschaften auf der A 61, Gem. Kruft, Km 211,600, FR Ludwigshaf ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 148 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 18 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer übersandt.
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