Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hohenlinden, auf der Hauptstraße, B 12, i.H. Hs.-Nr. 39a -d die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 29 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit Einseitensensor ergab 79 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeinde Hohenlinden
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