Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 12.08.2015 Karlsruhe, L 605,  Bulach, Richtung Ettlingen um um 21 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessumg PoliScan Speed 91 km/h. Bußgeld 70,00€

Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 Bkat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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