Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 65451, Kelsterbach, auf der B 43, 212,6 m nördlich, NK 5917026A 0,4 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung am 14.06.2016 mit Sensormessung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 43 km/h, bei erlaubten 80 kmh. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 123 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto.

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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