Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Hamburg, auf der BAB 25, bei km 21,7, OT.-Nr. 612, Ri. Osten. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 41 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto 121 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Hamburg übersandte Vordruck Anhörung
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