Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kohlenweide, K 26, Abschnitt 20, Station 800, Rtg. Stolzenau die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 70 km/h, 92 km/h durch Messung mit LEIVTEC XV 3 mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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