Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Osterfeld, auf der L 47, Kieler Straße, Rtg. Schacht Audorf wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 72 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV3, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Kreis Rendsburg-Eckernförde übersandt.

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