Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 286, in Sulzheim, Abschnitt 560, km 3,000 in FR BAB 3, am 25.01.2016 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 55 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 150 km/h

Verstoß: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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