Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 92, zw. Wolfsgefährt und Weida die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 28 km/h bei zulässigen 60 km/h. Festgestellt wurden 88 km/h und Messprotokoll und Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Abhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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