Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 49393, Lohne, auf der Dinklager Landstraße, L 861, km 3,300, Fahrtr. Bokern begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 23 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit LEIVTEC XV3 mit Frontfoto 93 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Vechta übersandte Vordruck Anhörung

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