Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in 73639, Gemarkung Remshalden, auf der B 29, Höhe Haus der Kunst, Fahrtrichtung Schorndorf ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 142 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung und Foto, Messgerät ES3.0

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Rems-Murr-Kreis übersandt.

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