Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Aarbergen-Mittelbach,  Aartal, Nahversorgungszentrum H, Einmündung Wirtschaftsweg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Sensormessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 34 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 84 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung

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