Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Bad Salzuflen, B 239, Abschnitt. 54.1, Station 195 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 90 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h, um 20 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES8.0 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von  Bußgeldstelle Kreis Lippe übersandt.

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