Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Bad Wurzach-Wills, auf der B 465, von Biberach kommend ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 102 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landratsamt Ravensburg übersandt.

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